Am 12. Mai 2017 erbat der Veterinärdienst von der Pferdeklinik in O.________(Gemeinde) sowie später von Dr. M.________ die Krankengeschichte des Pferdes, welche aber gemäss Rückmeldung von Letzterem nur bei Vorliegen der Bestätigung von A.________ herausgegeben werden dürfe. Am Ende stehe die Empfehlung zur Euthanasie. Dr. M.________ führte aus: „Der Cushing sei im Moment zwar behandelt, stabil aber nicht abgeheilt (unmöglich). Die chronische Hufrehe sei vorne stabilisiert aber nicht abgeheilt. An den Hinterbeinen sei das Krankheitsgeschehen weder stabilisiert noch geheilt. Es gebe keine Möglichkeit mehr dem Pferd zu helfen“ (pag.