Der Veterinärdienst führt in seiner Verfügung vom 16. Mai 2017 insbesondere Folgendes aus: A.________ habe anlässlich des Besuchs des Veterinärdienstes im Stall vom 11. Mai 2017 bestätigt, dass ihm Dr. M.________ Ende April 2017 empfohlen habe, das Pferd zu euthanasieren. Für das Pferd gebe es keine Behandlungsmöglichkeit mehr (pag. 42, Ziff. 3 des Sachverhalts der Verfügung). Zum Besuch vom 11. Mai 2017 stellt der Veterinärdienst fest: „Am Pferd selber waren Leiden und Schmerzen deutlich erkennbar. Er stand in der Box, alle vier Füsse unter den Bauch gestellt um diese zu entlasten.