_ mit lockeren Zügeln und ohne Zwang laufe, was ein schmerzgequältes Pferd nicht tun würde. Die Würdigung des Sachverhalts habe aufgrund all dieser Ausführungen zugunsten der Beschuldigten zu erfolgen. Zusammengefasst habe ein vollumfänglicher Freispruch zu erfolgen (pag. 446 ff.).