Nur dies sei gerichtlich zu erstellen. Die Euthanasieempfehlung heisse im Umkehrschluss nämlich nicht automatisch, dass durch Nicht-Umsetzung ein unnötiges Leiden verursacht werde. Vorliegend seien die Aussagen der Tierärzte und des Hufschmieds die zentralen Beweismittel. Keiner der Tierärzte habe sich so geäussert, dass die Nicht-Euthanasie unverantwortlich gewesen sei oder zu übermässigem Leiden geführt habe. Insbesondere Dr. K._____