Diese seien jedoch nicht gleichzusetzen mit der Frage, ob vorliegend hätte euthanasiert werden müssen. Es sei nicht strafbar, ein chronisch krankes Tier zu halten, strafbar sei nur, seine Würde durch Leiden zu verletzten. Aus den Akten sei nicht ersichtlich, dass F.________ zwischen dem 26. April und dem 22. Mai unnötig gelitten habe. Eine Garantie auf den Erfolg einer Therapie gäbe es nicht. Herr G.________ habe aber angegeben, dass ein solcher im Bereich des Möglichen gewesen sei. Es sei einzig relevant, ob die Nicht-Euthanasie zu einem unnötigen Leiden des Pferdes geführt habe. Nur dies sei gerichtlich zu erstellen.