7 10. Beweiswürdigung durch die Verteidigung Rechtsanwältin C.________ führte anlässlich der Berufungsverhandlung sinngemäss das Folgende aus: Der Beizug des Hufschmieds G.________ sei durch Dr. K.________ selber vorgeschlagen und von Dr. M.________ hingenommen worden, und der Zustand des Pferdes habe sich durch die Intervention des Hufschmieds bis hin zur Euthanasie verbessert, sodass sich die Beschuldigten berechtigterweise Hoffnungen vom neuen Beschlag versprochen hätten.