Die Empfehlung sei von allen klar und übereinstimmend sowie explizit und unmissverständlich gewesen. Die Vorinstanz schliesst daraus, dass das Pferd in der Zeit vom 26. April 2017 bis zum Tod durch Euthanasie an sehr starken Schmerzen gelitten hat. Die Beschuldigten hätten an weiteren Behandlungsmassnahmen festgehalten, im Wissen darum, dass es sich letztlich um einen völlig hoffnungslosen Fall gehandelt habe (pag. 347, Erwägung 2.6.2).