Weiter ist zu klären, ob Heilungs- bzw. Behandlungsmöglichkeiten des Pferdes bestanden. Schliesslich ist zu prüfen, ob die involvierten Fachleute in dieser Phase gegenüber den Beschuldigten geäussert hatten, dass das Pferd wegen den Schmerzen und dem Leiden euthanasiert werden muss oder, ob die Beschuldigten allenfalls aus anderen Gründen wissen mussten, dass das Pferd nicht weiteren Behandlungen ausgesetzt werden durfte sondern vor dem 22. Mai 2017 hätte euthanasiert werden müssen.