Die Beschuldigten erhofften sich von der Intervention des Hufschmieds eine Verbesserung der durch die Hufrehe bedingten Beeinträchtigung des Pferdes. Der Kantonstierarzt akzeptierte diese Frist unter der Voraussetzung, dass die Schmerztherapie fortgeführt wird und dass sich der Gesundheitszustand über das Wochenende nicht verschlechtert (pag. 116). Mit E-Mail vom Dienstag, den 23. Mai 2017, an den Veterinärdienst bestätigte Dr. I.________, dass das Pferd F.________ am Montag Abend um 20.00 Uhr durch ihn euthanasiert worden sei (pag.