___ nach S.________(Gemeinde) zur Korrektur der Hufstellung verbracht. Der Kantonstierarzt nahm Rücksprache mit dem Tierarzt Dr. K.________ und dem Hufschmied G.________ und teilte deren Empfehlung (welche bestritten ist) das Pferd zu euthanasieren, A.________ mit. Dieser sicherte zu, dass der Tierarzt Dr. I.________ die Euthanasie am Montag, 22. Mai 2017 um 17.00 Uhr vornehmen könne. Die Beschuldigten erhofften sich von der Intervention des Hufschmieds eine Verbesserung der durch die Hufrehe bedingten Beeinträchtigung des Pferdes.