6 der Erwägungen zur Verfügung vom 16. Mail 2017). Mit Datum vom 16. Mai 2017, nachdem der Veterinärdienst verschiedene Erkundigungen bei den behandelnden Tierärzten eingeholt hatte, verfügte er die umgehende Euthanasie des Pferdes F.________ und das Vorliegen der entsprechenden Bestätigung eines Tierarztes bis zum 19. Mai 2017 (pag. 45). Er entzog dieser Verfügung die aufschiebende Wirkung. Am 19. Mai 2017 sprach A.________ persönlich beim Leiter des Veterinärdienstes, beim Kantonstierarzt R.________, vor. A.________ hatte das Pferd zum Hufschmied G.________ nach S.________(Gemeinde) zur Korrektur der Hufstellung verbracht.