ein (pag. 7), am 15. Mai 2017 erhob der Verein Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft (pag. 4). Am 11. Mai 2017 stattete Dr. Q.________, eine Mitarbeiterin des Veterinärdienstes, dem Stall der Herren A/B.________ einen Besuch ab und besichtigte das Pferd F.________. Gemäss der Darstellung des Veterinärdienstes war der anwesende A.________ nicht gewillt, der mündlichen Aufforderung, das Pferd umgehend zu euthanasieren, Folge zu leisten. Der Veterinärdienst ersuchte ihn um Zustellung der Krankengeschichte des Pferdes der behandelnden Tierärzte bis zum 15. Mai 2017 (pag. 42, Ziff. 6 der Erwägungen zur Verfügung vom 16. Mail 2017).