in der Zeit von Anfang 2016 bis zum 25. April 2017 (und betreffend das Pferd D.________ für die ganze angeschuldigte Zeit) sind denn auch rechtskräftig geworden. Weiter kann dem erst- und oberinstanzlichen Plädoyer der Verteidigung entnommen werden, dass sie die Vorwürfe nachvollziehen und die beiden Beschuldigten wirksam verteidigen konnte. Es handelt sich bei der vorgeworfenen Handlung zudem um ein Unterlassen, was die Umschreibung des gebotenen Verhaltens naturgemäss schwierig macht.