4 unterschiedlichen Zeiträume der Anschuldigung der Tierquälerei (Anfang 2016 bis 22. Mai 2017) und der Erkrankung der Tiere (Ende 2016) machen die Anschuldigung jedoch nicht unklar. Es ist Sache der materiellen Beurteilung, ob die Anschuldigung ab Anfang 2016 einer Verurteilung standhält, wenn die Erkrankung der Tiere erst Ende 2016 eingesetzt hat. Die Freisprüche der Vorinstanz für die Anschuldigung betreffend das Pferd F.________ in der Zeit von Anfang 2016 bis zum 25. April 2017 (und betreffend das Pferd D.__