BGE 143 IV 63 E. 2.2 S. 65 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_620/2018 vom 9. Oktober 2018 E. 2.1). Die vorliegenden Strafbefehle umschreiben klar, gegen wen (gegen A.________ und B.________, je als Täter; von Teilnahme ist nicht die Rede), in welchem Zeitraum (Anfangs 2016 bis 22. Mai 2017), an welchem Ort (E.________ (Gemeinde), dem Wohnort der beiden Personen und dem Standort des Pferdestalls), welche Anschuldigung erhoben wird (Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz durch unnötiges Leiden Lassen der beiden an Cushing und Hufrehe erkrankten Pferde D._____