Der in den beiden Strafbefehlen umschriebene Sachverhalt lautet wie folgt (pag. 183, 187): 3 „Strafbefehl in der Strafsache gegen (beschuldigte Personen) wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz, begangen Anfangs 2016 bis 22. Mai 2017, in E.________ (Gemeinde), H.________ (Adresse). Sachverhalt: Der Beschuldigte (A.________) und dessen Vater resp. der Beschuldigte (B.________) und dessen Sohn