Sie wurden zudem zu einer Verbindungsbusse verurteilt, A.________ zu einer solchen in der Höhe von CHF 1‘290.00, B.________ zu einer solchen in der Höhe von CHF 4‘110.00. Weiter verurteilte das Regionalgericht die beiden Beschuldigten zur Tragung der auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, bestimmt auf jeweils CHF 1‘442.80.