(Gemeinde). Sie wurden hingegen schuldig erklärt der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz betreffend den Wallach F.________, begangen in der Zeit von 26. April 2017 bis zum 22. Mai 2017 in E.________ (Gemeinde). Sie wurden je zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen, bei A.________ zu einem Ansatz von CHF 430.00, ausmachend total einen Betrag von CHF 5‘160.00, bei B.________ zu einem Ansatz von CHF 1‘370.00, ausmachend total einen Betrag von CHF 16‘440.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafen wurde bei beiden aufgeschoben, und die Probezeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt. Sie wurden zudem zu einer Verbindungsbusse verurteilt, A._____