Aufgrund der ergangenen Schuldsprüche sind dem Beschuldigten die auf den Schuldspruch entfallende Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2‘750.00 (Kosten der Untersuchung: CHF 550.00 [pag. 328]; Kosten des Gerichts inkl. schriftlicher Urteilsbegründung: CHF 2‘200.00 [pag. 328]) und Auslagen von CHF 337.50 (Entschädigung für Zeugen [pag. 321 f.]), insgesamt bestimmt auf CHF 3‘087.50, aufzuerlegen. Das Gericht hält ergänzend fest, dass die Kosten des Gerichts inklusive schriftlicher Begründung bei der Auflistung im Urteilsdispositiv (pag.