Betreffend Freispruch von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Baugesetz, angeblich begangen im Zeitraum vom 15.07.2013 bis 15.10.2013 in D.________ und G.________, werden die anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 700.00 (Kosten der Untersuchung CHF 100.00 [pag. 326 f.]; Kosten des Gerichts inkl. schriftlicher Begründung: CHF 600.00 [pag. 327]) und Auslagen von CHF 100.00 für die Zeugeneinvernahme von N.________ (pag. 323):, insgesamt bestimmt auf CHF 800.00, dem Kanton Bern auferlegt.