Damit beschränkt sich die Verurteilung auf einen Zeitraum von rund 5 Wochen. Im Ergebnis ist das Gesamtverschulden des Beschuldigten betreffend Nichteinhalten von Auflagen der Gewässerschutzbewilligung somit als sehr leicht zu qualifizieren. 5.1.2. Asperierte Tatkomponentenstrafe Unter Berücksichtigung der langen Verfahrensdauer und der im Vergleich zum Nichteinhalten von Auflagen der Baubewilligung kurzen Deliktsdauer erachtet das Gericht eine Busse von CHF 1‘000.00 als angemessen. Asperiert rechnet das Gericht eine Busse von CHF 500.00 dazu. 6. Täterkomponenten 6.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse