Das Gesamtverschulden des Beschuldigten betreffend Widerhandlung gegen das Baugesetz ist insgesamt als leicht zu qualifizieren. Für sich alleine betrachtet würde die Widerhandlung gegen das Baugesetz eine Busse von 2‘500.00 rechtfertigen. Die lange Verfahrensdauer ist mit dem Abzug CHF 500.00 zu berücksichtigen. In Anwendung des Asperationsprinzips ist die Busse um CHF 1‘500.00 zu erhöhen. 5. Asperation für das Nichteinhalten von Auflagen der Gewässerschutzbewilligung 5.1.1. Objektive und subjektive Tatschwere