9.2 Würdigung Thema des Berufungsverfahrens sind wie gesehen einzig noch die Lieferungen an L.________ und an M.________. Deren Aussagen sowie diejenigen des Beschuldigten sind einer vertieften Überprüfung zu unterziehen: L.________ gab am 8. Januar 2014 zu Protokoll, er habe das Inserat der Firma O.________ AG gesehen. Er habe sich mit Herrn A.________ geeinigt, dass er über längere Zeit Erdmaterial auf die genannte Parzelle transportiere. Er beabsichtige, die zugeführte Erde mit dem bestehenden Boden zu vermischen (pag. 38 Z. 21 ff.).