Der Beschuldigte bestreitet allerdings die ihm vorgeworfene (persönliche) Vornahme von Lieferungen und vor allem von Terrainveränderungen durch Verteilung auf den fraglichen Parzellen. Ferner bestreitet er die Richtigkeit der vorinstanzlichen rechtlichen Würdigung hinsichtlich der ihm vorgeworfenen Sachverhalte (vgl. dazu insb. Einsprachebegründung vom 6. Juni 2018 [pag. 184 ff.]).