9. Erwägung der Kammer 9.1 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass an L.________ und M.________ Aushubmaterial vom Neubau K.________ D.________ geliefert wurde. Nicht bestritten ist auch, dass hierbei der Beschuldigte bzw. die O.________ AG involviert waren, da er bzw. sie Aushubarbeiten beim Neubau K.________ D.________ durchgeführt hatten. Der Beschuldigte bestreitet allerdings die ihm vorgeworfene (persönliche) Vornahme von Lieferungen und vor allem von Terrainveränderungen durch Verteilung auf den fraglichen Parzellen.