Anzeiger belegt, in welchem die Abgabe von Aushubmaterial am 12.09.2013 annonciert wurde. Damit ist sachverhaltsmässig erstellt, dass die Lieferung und Verteilung von Aushubmaterial nicht – wie im Strafbefehl angegeben – im Zeitraum vom 15.07.2013 bis 15.10.2013 stattgefunden hat, sondern frühestens Anfang September 2013.