und L.________ nach erfolgter Lieferung auch verteilt hat oder verteilen liess. In keinem dieser Fälle lag im Zeitpunkt der Lieferung des Materials bzw. der Terrainveränderungen eine Baubewilligung vor. N.________ und L.________ gaben ausserdem beide zu Protokoll, dass die Lieferung des Aushubmaterials im Herbst bzw. September 2013 erfolgt sei. Diese Aussagen werden durch das Inserat im Q.________ Anzeiger belegt, in welchem die Abgabe von Aushubmaterial am 12.09.2013 annonciert wurde.