f StPO (bloss) «möglichst kurz, aber genau: die der beschuldigten Person vorgeworfenen Taten mit Beschreibung von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung» zu umschreiben. Das ist eindeutig erfüllt: Die Ablageorte sind genannt (in E.________ bei L.________; in F.________ bei M.________), die ungefähre Menge – es handelt sich um hunderte bis tausende Kubikmeter – ebenfalls (2‘000 bis 3‘000 m3 bei L.________; ca. 630 m3 bei M.________). Die Fläche, auf welcher das Material verteilt wurde, ist höchstens von untergeordneter Bedeutung, nämlich insbesondere in Bezug auf das Strafmass. Terrainveränderungen/