_ habe anlässlich der Befragung während der Hauptverhandlung vom 23. Mai 2019 zu Protokoll gegeben, dass das Material von Unternehmer P.________ geliefert und abgeladen worden sei, also weder vom Beschuldigten noch von der O.________ AG (pag. 303 Z. 32-34). Die Zeugen N.________ (pag. 305 Z. 39 f.) und L.________ (pag. 307 f.) hätten an der Fortsetzungsverhandlung ausgesagt, dass diverse Transportfirmen, jedoch nicht die O.________ AG, das Material geliefert hätten. Weder der Name P.________ noch die diversen Transportfirmen würden im Strafbefehl vom 14. September 2016 genannt.