__ unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ im Umfang von 50% gemäss Honorarnote vom 23. Mai 2019 durch die Privatklägerschaft evtl. durch den Kanton Bern für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte für das erstinstanzliche Verfahren sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf die obgenannt beantragten Freisprüche entfallenden Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens an die Privatklägerschaft, evtl. an den Kanton Bern. II. Herr A.________ sei zu einer Übertretungsbusse von höchstens CHF 2'500.00 zu verurteilen.