4 Weiter angefochten würden im Sinne der Berufungsanträge «aufgrund der oberinstanzlich beantragten Freisprüche die erstinstanzlich erfolgte Bemessung der Strafe (Ziffer 1. unter III. des Urteils vom 23. Mai 2019 auf Seite 4 oben) sowie die Herrn A.________ auferlegten, auf die angefochtenen Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten (Ziffer 2. unter III. des Urteils vom 23. Mai 2019 auf Seite 4)». Nicht angefochten würden indes «die hiervor und hiernach nicht genannten Ziffern des Urteils vom 23. Mai 2019».