2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 23. Mai 2019 die Berufung an (pag. 332). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 25. Juli 2019 (pag. 337 ff.). Am 19. August 2019 liess der Beschuldigte die Berufungserklärung einreichen (pag. 383 ff.). Er teilte mit, angefochten würden im Sinne der «Berufungsanträge die Schuldsprüche unter Ziffer 1 gemäss III. auf Seite 3 des Urteils der Strafabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 23. Mai 2019 in Sachen PEN 16 893».