Der Beschuldigte wurde dabei zu einer Busse von CHF 4‘000.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00 verurteilt (pag. 142 f.). Nachdem der Beschuldigte, neu privat vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben (pag. 58 f. und 147 f.) und die Staatsanwaltschaft an den Strafbefehlen festgehalten hatte (pag. 72 und 162), fand – nach der gerichtlichen Verfahrensvereinigung (pag. 163 f.) – am 1. März 2019 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) die Hauptverhandlung statt (pag.