Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verurteilte den Beschuldigten zu einer Busse von CHF 2‘000.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00 (pag. 53 f.). Des Weiteren wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl BJS 16 31739 vom 8. Dezember 2017 wegen Nichteinhaltens von Auflagen der Bau- und Gewässerschutzbewilligung, begangen am 30. Juni 2016 und vorher in H.________, Parzelle I.________, schuldig erklärt. Der Beschuldigte wurde dabei zu einer Busse von CHF 4‘000.00 sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 300.00 verurteilt (pag.