12. Die Kosten dieses Haftverfahrens werden auf CHF 500.00 bestimmt und werden zur Hauptsache geschlagen. Soweit dem amtlichen Verteidiger beim selbstständig gestellten Haftentlassungsgesuch des Gesuchstellers Aufwand entstanden ist, ist über die amtliche Entschädigung im Hauptverfahren zu befinden. 6 Bern, 8. August 2019 Der Präsident: Oberrichter Vicari