6. Der Gesuchsteller brachte in seinem Haftentlassungsgesuch vor, es bestehe keine Fluchtgefahr und keine Kollusionsgefahr. Er habe seit dem 8. November 2017 bis am 9. August (2019) bereits 12 Monate und 15 Tage seiner Strafe abgesessen. Er habe eine Stelle im Hotel C.________ zugesichert erhalten. Gemäss seiner Erfahrung gehe das Verfahren am Obergericht sehr langsam von statten. Seine Haftstrafe in diesem Fall betrage 15 Monate. Er bitte um vorzeitige Entlassung ab dem 9. August 2019. Er habe einen fixen Wohnsitz und einen gültigen Ausländerausweis (pag. 1 ff.).