Eventualiter beantragte sie, der Ge- 2 suchsteller sei zuhanden der Sicherheitshaft im Verfahren SK 18 342 aus der Sicherheitshaft zu entlassen (pag. 27 ff.). Mit Verfügung vom 5. August 2019 wurden die Stellungnahmen zur Kenntnisnahme zugestellt und festgehalten, dass allfällige Gegenbemerkungen umgehend einzureichen seien (pag. 37).