3. Am 24. Juli 2019 (Posteingang am 29. Juli 2019) stellte der Gesuchsteller selbstständig ein Haftentlassungsgesuch (pag. 1 ff.). Mit Verfügung vom 29. Juli 2019 leitete die Verfahrensleitung ein Haftüberprüfungsverfahren ein und gewährte dem amtlichen Verteidiger und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, innert fünf Tagen eine Stellungnahme zum Haftentlassungsgesuch einzureichen (pag. 15). Der amtliche Verteidiger Rechtsanwalt B.________ verzichtete mit Eingabe vom 30. Juli 2019 auf eine Stellungnahme (pag.