Hierfür wurde er insbesondere verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 291 Tagen. Ausserdem wurde eine Landesverweisung von 5 Jahren angeordnet. Weiter wurde verfügt, dass der Gesuchsteller in Sicherheitshaft belassen und die Verlängerung der Sicherheitshaft für drei Monate bewilligt wird (pag. 1329 ff. Akten SK 19 243). Die Beschwerde des Gesuchstellers gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft wies die Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 19 233 vom 4. Juni 2019 ab (pag.