_ (nachfolgend Gesuchsteller) schuldig erklärt des gewerbsmässigen Betrugs, der Veruntreuung, des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der Zechprellerei, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Urkundenfälschung, der Beschimpfung sowie der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Hierfür wurde er insbesondere verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 19. Februar 2019, unter Anrechnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 291 Tagen.