Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 24. August 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 21. Januar 2021) Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid Die Gerichtsschreiberin: von Teufenstein