106 - der Generalstaatsanwaltschaft, v.d. Staatsanwalt H.________, Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte - der Strafklägerin, v.d. Fürsprecher C.________ - der beschwerten Drittperson, v.d. J.________ I.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD; Urteil mit Begründung;