nachforderbarer Betrag CHF 7’498.60 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin D.________ für die amtliche Verteidigung von G.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 63'678.45. G.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin D.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 15'473.60, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).