und K.________ sichergestellten Urkunden werden zu den Akten erkannt und bei diesen belassen (vgl. Ordner «sichergestellte Urkunden bei HD K.________/G.________»). 102 VI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 29. Mai 2019 betreffend G.________ insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. festgestellt wurde, dass G.________ anerkannt hat, der Strafklägerin E.________ einen Betrag von CHF 35'000.00 zu schulden (Ziff. V./2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs);