20. Mobiltelefon und sichergestellte Unterlagen Hinsichtlich des Mobiltelefons von G.________ und der Unterlagen erfolgte nur eine Sicherstellung und keine Beschlagnahme. Das Mobiltelefon hat in den Akten keine Verwendung gefunden und wird G.________ nach Rechtskraft des Urteils herausgegeben. Die sichergestellten, mit nicht relevant beschrifteten Bankunterlagen der CJ.________ (Bank) werden nach Rechtskraft des Urteils vernichtet. Die im Rahmen der Hausdurchsuchungen bei G.________ und K.______