_ keine erhöhte Strafempfindlichkeit auszumachen. 15.4 Fazit Täterkomponenten Zusammenfassend wirken sich die Täterkomponenten – angesichts der Delinquenz während laufendem Verfahren und der Probezeit sowie aufgrund der einschlägigen Vorstrafe – mindestens im Umfang von sechs Monaten straferhöhend aus.