Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Erwägungen an. Ergänzend ist festzuhalten, dass G.________ als Geschäftsführer der angeblich florierenden AJ.________ (GmbH) abgesetzt wurde (pag. 18 1784 Z. 37) und somit bereits wieder aus dieser Firma ausgeschieden ist. Seine finanziellen Verhältnisse sind nach wie vor desolat (pag. 18 1740 ff.). Gesundheitlich geht es ihm gemäss eigenen Aussagen «sehr gut» (pag. 18 1774 Z. 13 f.). Zu betonen ist, dass G.___