98 15. Täterkomponenten 15.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen Folgendes aus (S. 225 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1340 f.): In Bezug auf das Vorleben und den beruflichen Werdegang wird auf Ziff. II.B.2.2.2a, S. 82, und bezüglich der finanziellen Situation auf Ziff. II.B.2.2.2c, S. 83 verwiesen. Gemäss den Angaben von G.________ an der Hauptverhandlung sei er zurzeit wieder selbständig erwerbend und verfüge über ein geregeltes Einkommen.