In einer Masterarbeit der Universität Luzern vom 30. Juni 2011 wurde in Anlehnung an die alte bernische Überweisungspraxis bei Vermögensdelikten bei einem Deliktsbetrag von CHF 490'000.00 eine Freiheitsstrafe von etwas über zwei Jahren vorgeschlagen (TANJA GRABER, Angemessene Strafzumessung im Wirtschaftsstrafrecht, abrufbar unter: https://www.unilu.ch/fileadmin/fakultaeten/rf/institute/staak/MAS_Forensics/dok/Masterarbeiten_MAS_3/Graber_Tanja.pdf [zuletzt besucht am 16. Oktober 2020], S. 6 ff.). Hierzu ist allerdings anzumerken, dass die Tabelle die Qualifikation der Gewerbsmässigkeit und damit die doppelt so hohe