97 Die Weisung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern «Ausschluss des Strafbefehlsverfahrens, Anklageerhebung und Bezeichnung des Spruchkörpers bei der Anklageerhebung» vom 25. November 2010 sieht vor, bei Vermögensdelikten die – wie vorliegend – mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht sind, ab einem Deliktsbetrag von über CHF 1 Mio. beim Kollegialgericht in Fünferbesetzung Anklage zu erheben (Ziff. 3.1 Bst. c i.V.m. Ziff. 3.3 Bst. b der Weisung).